Weltweite Reisewarnung bleibt bestehen

Da die Voraussetzungen für Reisen ins Ausland noch nicht wieder gegeben
sind, verlängert die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung für
nicht notwendige touristische Reisen bis 14.6.2020. Bei Reisen im Inland gelten
die Regeln der Bundesländer. Bei allen eventuellen Reisen gilt es die Kontaktbeschränkungen
und Abstandsregeln einzuhalten.Ob die Stornierung einer gebuchten Reise möglich ist, kann nicht pauschal
beantwortet werden, denn die Situationen sind vielfältig. Entscheidend
ist unter anderem, ob es sich um eine Pauschal- oder Individualreise handelt,
ob es ins In- oder Ausland geht und welche Verkehrsmittel genutzt werden.Wenn zum Reisezeitpunkt "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände"
oder "höhere Gewalt" vorliegen, also Umstände, die bei der
Buchung nicht vorhersehbar waren – wie z. B. die Corona-Pandemie -, sollte die
Reise kostenlos stornierbar sein.Bei Auslandsreisen gilt die vom Auswärtigen Amt verhängte weltweite
Reisewarnung als "höhere Gewalt". Derzeit ist noch nicht absehbar,
wie lange diese aufrechterhalten werden muss (zzt. bis zum 14.6.2020). Für Reisen innerhalb Deutschlands müssen ebenfalls entsprechende
außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zum kostenfreien Rücktritt
von einem Reisevertrag berechtigen. Zur Beurteilung, ob diese Umstände
vorliegen, können die Äußerungen der zuständigen Behörden
in den Bundesländern herangezogen werden.Entscheidend für die Stornierung geplanter Urlaube (z. B. des Sommerurlaubs)
sind die Umstände der "höheren Gewalt" zum Reisezeitpunkt.
Ist beispielsweise der Urlaub erst in einigen Wochen oder Monaten geplant, kann
nicht ohne Weiteres auf eine kostenfreie Stornierung vertraut werden. Die reine
Angst an Covid 19 zu erkranken reicht nicht aus, um eine Reise kostenfrei abzusagen.
Sagt hingegen der Reiseveranstalter die Reise von sich aus ab, muss er den Reisepreis
erstatten.

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