Verbesserungen beim Elterngeld

Der Bundesrat billigte am 15.5.2020 einen Gesetzesbeschluss des Bundes­tages,
bei dem Verbesserungen beim Elterngeld vorgesehen sind. Aufschub der Elterngeldmonate: Eltern, die in systemrelevanten Branchen
und Berufen arbeiten, dürfen ihre Elterngeldmonate aufschieben. Die Pflicht
diese bis zum 14. Lebensmonat des Kindes zu nehmen, entfällt in diesen
Fällen.Geringerer Verdienst wird nicht berücksichtigt: I. d. R. bestimmt
sich die Höhe des Elterngeldes anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens
der 12 Monate vor der Geburt. Erhalten Eltern aufgrund der Corona-Pandemie ein
geringeres Einkommen, z. B. wegen der Freistellung zur Kinderbetreuung oder
dem Kurzarbeiter- oder gar Arbeitslosengeld, werden Monate, in denen der Verdienst
wegen der Krise geringer als sonst ausfällt, nicht mitgerechnet.Partnerschaftsbonus: Eltern, die wegen der Krise ihre eigentlichen Arbeitszeiten
nicht einhalten können, verlieren ihren Anspruch auf den Partnerschaftsbonus
nicht.

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