III. Bürokratieentlastungsgesetz – weitere Änderungen
Das geplante III. Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft, die
Bürger und die Verwaltung von Bürokratie entlasten. Es enthält
folgende Schwerpunkte:
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Krankenkassen
informieren künftig den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über
Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten
Arbeitnehmers.Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen:
Es entfällt für Unternehmen die Pflicht, bei einem Wechsel der
Steuersoftware die alten DV-Programme zehn Jahre lang in Betrieb zu halten.
Künftig können diese fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft
werden, sofern ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen
vorhanden ist.Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe: Hotels
und Pensionen müssen ihre Gäste Meldescheine aus Papier ausfüllen
und unterschreiben lassen. Das soll künftig auch digital möglich
sein – zum Beispiel in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.
Der Bundesrat hat dem Gesetz am 8.11.2019 zugestimmt.