Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Der Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
sieht u. a. die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen
vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon sollen insbesondere
auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle
Schwierigkeiten geraten sind. Hier die wichtigsten Änderungen:

Stärkere Abgrenzung zwischen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit
(Überschuldungsprüfung – Prognosezeitraum ein Jahr; Prüfung
der drohenden Zahlungsunfähigkeit – Prognosezeitraum zwei Jahre)
Verpflichtung der Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmensträger
zur Wahrung der Gläubigerinteressen, im Rahmen der Ausübung des
unternehmerischen Ermessens, bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Unternehmensträgers
Haftung gegenüber dem Unternehmensträger bei schuldhafter Verletzung
dieser Pflichten
Verkürzung des Prognosezeitraums für die Fortführungsprognose
im Überschuldungstatbestand

Das Gesetz soll in weiten Teilen am 1.1.2021 in Kraft treten.

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