Dieselskandal – Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs
In einem vom Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) am 21.10.2019 entschiedenen
Fall hatte ein Autokäufer vor dem Bekanntwerden des „Abgasskandals“
einen gebrauchten VW Tiguan bei einem Händler für 24.400 € erworben.
In dem Fahrzeug war der Dieselmotor EA 189 eingebaut. Etwa eineinhalb Jahre nach dem Kauf wurde ein von der VW-AG entwickeltes Software-Update
aufgespielt, weil das Kraftfahrtbundesamt ohne dieses Update die Stilllegung
des Fahrzeugs angeordnet hätte. Die OLG-Richter kamen zu dem Entschluss, dass das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs
mit dem genannten Motor eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
darstellte, sodass dem Käufer ein Schadensersatzanspruch gegen die VW-AG
zusteht. Er kann daher das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.
Allerdings muss er sich die sog. „Nutzungsvorteile“ anrechnen lassen,
das heißt, dass für jeden gefahrenen Kilometer ein Abzug erfolgt.
Da der Käufer ca. 100.000 km mit dem Fahrzeug zurückgelegt hatte,
musste er sich einen Abzug von ca. 9.000 € anrechnen lassen. Diesen Abzug
hatten die Richter unter Zugrundelegung einer geschätzten Gesamtlaufleistung
des Tiguan von 300.000 km errechnet.