Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket

Die Bundesregierung hat sich am 18.8.2019 auf Maßnahmen zum bezahlbaren
Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums geeinigt. Hier ein paar
der wichtigsten Punkte:

Die Regelungen der Mietpreisbremse werden um fünf weitere Jahre verlängert.
Zu viel gezahlte Miete soll auch rückwirkend für einen Zeitraum
von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können,
sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt.
Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird
von vier auf sechs Jahre verlängert.
Ebenfalls bis zum Ende des Jahres wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf
vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
begrenzt.
Die Nebenkosten für den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum sollen
deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern
sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen.

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